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GPSRhero

Vollständiger Bericht, ohne Anmeldung

So sieht das Ergebnis aus, bevor Sie etwas hochladen

Drei echte Fälle, drei unterschiedlich gute Datenlagen. Die Berichte sind mit derselben Auswertung entstanden, die Ihre Dokumente durchlaufen — die Firmennamen sind anonymisiert.

Beispiel aus anonymisierten Lieferanten-Dokumenten. GPSRhero trifft auch hier keine Konformitätsaussage — der Bericht sagt, was in den Unterlagen steht und was fehlt.

Kurzfassung1 Dokument

Was jetzt zu tun ist

  1. 1Diese Punkte sollten Sie klären, bevor Sie das Produkt verkaufen: In keinem Dokument ist eindeutig benannt, wer der Hersteller ist — Konformitätserklärung Lebensmittelkontakt: kein Nachweis in den Unterlagen.
  2. 24 weitere Punkte sind offen, aber nicht unmittelbar verkaufsrelevant.
  3. 3Für 8 Angaben liegt in Ihren Unterlagen ein Beleg vor. Ob er inhaltlich ausreicht, entscheiden Sie oder Ihre Berater — dieser Report sagt nur, was vorhanden ist und was fehlt.

Die Einzelheiten stehen unten. Sie müssen sie nicht lesen, um handlungsfähig zu sein.

Beleglage in Ihren Unterlagen

  • 2vor dem Verkauf klären
  • 4zu klären
  • 8im Dokument gefunden

„Im Dokument gefunden“ heißt: zu diesem Punkt liegt ein Beleg in Ihren Unterlagen. Es heißt nicht, dass der Beleg inhaltlich ausreicht — das prüfen Sie am Dokument.

Die Punkte im Detail

Vor dem Verkauf zu klären (2)

Diese Angaben gehören zu den Pflichtangaben oder betreffen Nachweise, die so nicht tragen.

  • Vor dem Verkauf klären:

    In keinem Dokument ist eindeutig benannt, wer der Hersteller ist

    Name und Anschrift des Herstellers gehören zu den Angaben, die auf dem Produkt oder der Verpackung stehen müssen. Wenn Ihre Unterlagen die Firma nicht eindeutig benennen, fehlt die Grundlage dafür.

    abgeleitet, nicht wörtlich im Dokument

    Fachliche Fundstelle

    Art. 9 GPSR (VO (EU) 2023/988)

  • Vor dem Verkauf klären:

    Konformitätserklärung Lebensmittelkontakt: kein Nachweis in den Unterlagen

    Liegt eine Konformitätserklärung für den Lebensmittelkontakt vor? In den hochgeladenen Unterlagen ist dazu nichts erkennbar.

    aus dem Normen-Katalog

    Fachliche Fundstelle

    Art. 16 VO (EG) 1935/2004 i.V.m. VO (EU) 10/2011

Zu klären (4)

  • Zu klären:

    Ansprechperson in der EU: aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich

    Die genannte Herstelleradresse liegt außerhalb der EU. Wer die in der EU niedergelassene verantwortliche Person ist, geht aus den vorgelegten Dokumenten nicht hervor — Prüfberichte enthalten diese Angabe typischerweise auch nicht. Sie gehört auf Produkt oder Verpackung. Wenn Sie selbst importieren, sind Sie es in der Regel.

    abgeleitet, nicht wörtlich im Dokument

    Fachliche Fundstelle

    Art. 16 GPSR i.V.m. Art. 4 VO (EU) 2019/1020

  • Zu klären:

    Keine Warnhinweise oder Nutzungsangaben in den Unterlagen

    Warnhinweise und Gebrauchsangaben müssen in der Sprache des Verkaufslandes vorliegen. In den hochgeladenen Dokumenten ist dazu nichts enthalten — sie sind vermutlich Teil von Verpackung oder Anleitung, die hier nicht dabei sind.

    abgeleitet, nicht wörtlich im Dokument

  • Zu klären:

    Migrationsprüfung: kein Nachweis in den Unterlagen

    Ist die Migration in Lebensmittel geprüft (Gesamt- und ggf. spezifische Migration)? In den hochgeladenen Unterlagen ist dazu nichts erkennbar.

    aus dem Normen-Katalog

    Fachliche Fundstelle

    Globalmigrationsgrenzwert 60 mg/kg bzw. 10 mg/dm² nach VO (EU) 10/2011; Prüfung z.B. nach EN 1186

  • Zu klären:

    Angabe zu Bisphenol A: kein Nachweis in den Unterlagen

    Ist geklärt, ob Bisphenol A verwendet wird? In den hochgeladenen Unterlagen ist dazu nichts erkennbar. Diese Anforderung gilt bereits seit dem 20.07.2026.

    aus dem Normen-Katalog

    Fachliche Fundstelle

    VO (EU) 2024/3190: BPA in Lebensmittelkontaktgegenständen grundsätzlich verboten (enge Ausnahmen in Anhang II). Allgemeine Übergangsfrist am 20.07.2026 abgelaufen; Sonderfristen bis 20.01.2028.

Im Dokument gefunden (8)

Zu diesen Punkten liegt ein Beleg vor. Ob er inhaltlich ausreicht, prüfen Sie am Dokument selbst.

  • Im Dokument gefunden:

    Ausstellende Stelle

    Eurofins Product Testing Service (Shanghai) Co., Ltd

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem Dokument

  • Im Dokument gefunden:

    Ausstellungsdatum

    2021-12-10

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem Dokument

  • Im Dokument gefunden:

    Produktbezeichnung

    BAMBOO LUNCH BOX

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem Dokument

  • Im Dokument gefunden:

    Modell / Artikelnummer

    MO6377, MO6378

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem Dokument

  • Im Dokument gefunden:

    Produktkategorie

    Bamboo lunch box (with elastic strap)

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem DokumentLesung unsicher — bitte am Dokument prüfen

  • Im Dokument gefunden:

    Materialien

    Natural color bamboo; black elastic rubber of black elastic band; black textile of black elastic band (sample A = tested bamboo lunch box). Reference sample (not tested): brown fiber (bamboo cutting board, sample B)

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 5aus Ihrem Dokument

  • Im Dokument gefunden:

    Angaben zu Chemikalien

    Pass for Total Lead, Total Cadmium, Banned AZO Dyes and Phthalates (all below REACH Annex XVII limits). Formaldehyde content, formaldehyde release and moisture content were measured (results ND / 8.1%) but no explicit pass/fail limit or conclusion is stated in the report for these three parameters.

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem DokumentLesung unsicher — bitte am Dokument prüfen

  • Im Dokument gefunden:

    Rückverfolgbarkeit (Charge/Serie)

    Report No. EFSH21101244-CG-01+Rev 2 (supersedes Rev 1 of 02-Dec-2021); Test Item No. MO6377, MO6378; Sample received 05-Nov-2021; Testing period 05-Nov-2021 to 25-Nov-2021

    test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdf, S. 1aus Ihrem Dokument

Grundlage dieses Berichts

DokumentArtSpracheGelesene Angaben
test-bamboo-lunchbox-mo6378.pdfPrüfberichten8 von 10

Eingeordnet als Lebensmittelkontakt (Küche/Haushalt). Harmonisiert: Rahmen-VO (EG) 1935/2004 + Kunststoff-VO (EU) 10/2011 (lex specialis vor GPSR bei Migration). Silikon nicht EU-harmonisiert → BfR-Empfehlung XV / LFGB als Stand der Technik.

Testmodus: Dieser Bericht wurde aus gespeicherten Beispieldaten erzeugt, nicht aus Ihren Dateien.

Was dieser Bericht ist — und was nicht

Dieser Bericht ist eine Lese- und Strukturierungshilfe für die Unterlagen, die Sie hochgeladen haben. Er sagt nicht, dass Ihr Produkt verkehrsfähig ist, und er sagt auch nicht das Gegenteil — er zeigt, welche Angaben in den vorgelegten Dokumenten stehen und welche fehlen. Er enthält keine Konformitätsaussage, keine Zusage zu Behörden- oder Plattformentscheidungen und keine Rechtsberatung. Prüfung, Bewertung und Freigabe bleiben bei Ihnen bzw. Ihren Beratern.

Ihre 6 offenen Punkte als ausgearbeitete Unterlagen — im Entwurf

39 € pro Produkt. Sie erhalten drei Dokumente, jeweils mit einer Tabelle, aus welchem Ihrer Unterlagen jede Angabe stammt — und mit den offenen Punkten benannt statt gefüllt.

  • Risikoanalyse

    nach Artikel 9 GPSR

  • Konformitätserklärung

    als Entwurf, soweit einschlägig

  • Etikettentext

    Pflichtangaben als Textblock

Die Bestellung ist noch nicht freigeschaltet. Ihr Klick ist notiert — sagen Sie uns über das Norm-Radar-Formular Bescheid, dann melden wir uns, sobald es losgeht.

  • Wo Angaben fehlen, steht das im Dokument — wir füllen keine Felder erfunden aus.
  • Lieferung per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.
  • Die Entwürfe sind zur Prüfung und Freigabe durch Sie gedacht.

Jetzt mit Ihren eigenen Unterlagen.

Bis zu drei PDFs, keine Registrierung. Uploads werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht.