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Beispiele und Vorlage

Risikoanalyse nach der Produktsicherheitsverordnung: drei ausgefüllte Beispiele und die Gliederung als Vorlage

Wer nach einer Vorlage sucht, findet meist eine leere Tabelle oder ein Formular hinter einer E-Mail-Abfrage. Das Schwierige ist aber nicht die Gliederung — es ist die Frage, was in die Felder gehört, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Deshalb stehen hier drei vollständig ausgefüllte Analysen, erzeugt aus echten Lieferanten-Dokumenten.

Frei zugänglich, ohne Anmeldung. Jede Angabe zeigt, aus welchem Dokument und von welcher Seite sie stammt — und wo etwas fehlt, steht das ausdrücklich da.

Die drei Beispiele

Absichtlich unterschiedlich gute Datenlagen — vom brauchbaren Dokumentensatz bis zum Fall, in dem die Unterlagen nicht ausreichen. Der letzte ist der lehrreichste.

  • Sonnenbrille (Private Label)Beispiel 1

    Sonnenbrille — ausgefüllt, mit Lücken

    Die drei vorgelegten Dokumente gehörten zu drei verschiedenen Modellen. Das fällt nur auf, wenn jemand die Dokumente tatsächlich nebeneinanderlegt.

    Grundlage: 3 Dokumente: Konformitätserklärung, PSA-Prüfbericht, REACH-Prüfbericht

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  • Silikonform (Lebensmittelkontakt)Beispiel 2

    Silikonform für Lebensmittelkontakt

    Der Prüfbericht galt für das rohe Silikonmaterial, nicht für das fertige Produkt. Ein häufiger und teurer Irrtum.

    Grundlage: 1 Dokument: SGS-Prüfbericht zum Silikonmaterial

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  • Sitzmöbel (dünne Datenlage)Beispiel 3

    Sitzmöbel mit unzureichenden Unterlagen

    Hier reichten die Unterlagen nicht aus. Der Bericht sagt das — statt eine vollständige Analyse zu fingieren, die es nicht gibt.

    Grundlage: 1 Dokument: Prüfbericht, der selbst nur Anhang eines nicht vorgelegten Hauptberichts ist

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Die Vorlage: Gliederung einer Risikoanalyse nach Artikel 9 GPSR

Diese Gliederung liegt allen drei Beispielen zugrunde. Zwei Punkte darin sind kein Standard und aus der Praxis entstanden: Abschnitt 0 und Abschnitt 9.

  1. 0

    Was tun Sie jetzt?

    Höchstens fünf Zeilen in Alltagssprache, ohne Normnummern. Nennt die blockierenden Punkte namentlich — nicht „es gibt Risiken“, sondern welche.

  2. 1

    Produktidentifikation

    Name, Modell/SKU, Kategorie, Hersteller mit Anschrift, verantwortliche Person in der EU, Charge und Rückverfolgbarkeit.

  3. 2

    Bestimmungsgemäße und vorhersehbare Verwendung

    Auch die vorhersehbare Fehlanwendung und die Nutzergruppen — Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Einschränkungen.

  4. 3

    Anwendbarer Rechtsrahmen und Normen

    Was gilt harmonisiert, was gilt über die GPSR, welche Normen sind einschlägig — und je Norm: geprüft, nicht geprüft oder teilgeprüft.

  5. 4

    Gefahrenanalyse

    Systematisch je Gefahrenart: mechanisch, chemisch, thermisch und Brand, elektrisch, Verschlucken, Strangulation, Migration, Kennzeichnung.

  6. 5

    Risikobewertung

    Je Gefahr Schweregrad und Wahrscheinlichkeit, daraus die Risikostufe — mit Begründung und der Angabe, worauf sie sich stützt.

  7. 6

    Nachweis-Mapping

    Tabelle: Anforderung → Nachweis (Dokument, Seite) → Status. Das ist der Teil, der bei einer Dokumentenprüfung zählt.

  8. 7

    Lücken und Maßnahmen

    Priorisiert: vor dem Verkauf zu klären, wichtig, empfohlen.

  9. 8

    Ergebnis

    Gesamteinschätzung als Entwurf, offene Punkte benannt.

  10. 9

    Formale Pflichtangaben und Freigabe

    Wirtschaftsakteure getrennt aufgeführt, Rückrufplan, Aufbewahrungsdauer, Freigabefeld mit Unterschrift und Stempel.

Warum Abschnitt 0

Eine Risikoanalyse ist ein Fachdokument. Wer sie braucht, ist meist kein Fachmensch. Deshalb steht am Anfang eine Kurzfassung in Alltagssprache, die die wichtigsten Punkte namentlich nennt. Wer nur diese fünf Zeilen liest, weiß, was zu tun ist.

Warum Abschnitt 9

Die formalen Angaben fehlen in den meisten Mustern: die Wirtschaftsakteure getrennt aufgeführt, ein Rückrufplan, die Aufbewahrungsdauer und ein Freigabefeld. Ein Dokument ohne Freigabe ist ein Entwurf — und sollte auch so aussehen.

Eine Fundstelle, die häufig falsch zitiert wird

Die in der EU niedergelassene verantwortliche Person steht in Artikel 16 GPSR in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 — nicht in „Artikel 4 GPSR“, der den Fernabsatz regelt. Uns ist dieser Fehler bei der eigenen Qualitätsprüfung in zwei von drei erzeugten Analysen aufgefallen, bevor wir ihn abgestellt haben.

Was diese Beispiele nicht sind

  • Keine Vorlage zum Ausfüllen mit Ihren Daten. Die Bewertung hängt an Ihrem Produkt, Ihren Materialien und Ihren Unterlagen.
  • Keine Rechtsberatung und keine Aussage darüber, ob ein Produkt verkauft werden darf.
  • Keine fertigen Dokumente für die drei gezeigten Produkte — es sind Entwürfe, die eine Prüfung und Freigabe brauchen. Genau deshalb steht in jedem Beispiel, was noch fehlt.
Mit Ihren eigenen Unterlagen

Wie sieht das für Ihr Produkt aus?

Laden Sie Ihre Lieferanten-Dokumente hoch. Sie sehen dieselbe Art von Auswertung für Ihr Produkt: was in den Unterlagen steht, was fehlt und was nicht zusammenpasst.

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Fachlicher Stand der Beispiele: 29. Juli 2026. Die zugrunde liegenden Grenzwerte und Normen prüfen wir an den Originalquellen und halten das Datum hier aktuell.